ELEKTRONISCHE GESUNDHEITSAKTE EGA
Möglichkeit zum Abrufen von digitalen Dokumenten und Befunden.
Zugriff über SPID, CIE oder elektronische Bürgerkarte:
Eine einmalige digitale oder schriftliche Einwilligung ist nötig, um auch dem Arzt die Möglichkeit zu geben, auf die Inhalte zuzugreifen.
Der Arzt sieht die Inhalte nicht automatisch. Wenn man möchte, dass er einen neuen Inhalt sieht, muss man ihm dies mitteilen und das mündliche Einverständnis zum Zugriff auf die EGA geben.